... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips)
<span>Verbesserung der Klarheit und Erkennbarkeit des Sozialstaatsprinzips durch Konkretisierung von Mindestinhalten und weiteren Gehalten der sozialstaatlichen Ordnung: Verpflichtung zu Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer Gegensätze und Nachteile, Diskriminierungsverbot betr. "soziale Stellung", Ausweitung der Vergesellschaftungsmöglichkeit auf Banken und Versicherungen, Sozialisierungsgebote und Privatisierungsverbote im Bereich Daseinsvorsorge, weitere Regelungen im Bereich Privatisierung, Rechtsschutz, Vorgaben für die Haushaltsführung von Bund und Ländern;<br /> <span>Änderung der Präambel sowie der Artikel 3, 15, 19 und 109, Einfügung Artikel 20b und 20c sowie Folgeänderungen in sechs weiteren Artikeln Grundgesetz</span><br /> <br /> <span>Für die öffentlichen Haushalten sind keine Kosten zu erwarten.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> <span>Ständige Rechtsprechung BVerfG</span><br /> <span>Gesetzentwurf auf BT-Drs 16/6323 GESTA 14. WP 2a-C169</span></span>