... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes - Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz
Verfassungsrechtliche Umsetzung der umfassenden Reform der Justizstrukturen zur Herstellung einer institutionellen Unabhängigkeit: konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis, Überführung der Staatsanwaltschaften aus der Exekutive in die Justiz, Grundsätze der Zuständigkeit und Rechtsstellung von Richtern und Staatsanwälten in Bund und Ländern, Einheitlichkeit der Ämter von Richtern und Staatsanwälten, Berufung durch Richterwahlausschüsse, Regelungen betr. binnendemokratische Selbstverwaltung; Abschaffung der Wehrstrafsenate für den Verteidigungsfall;<br /> Änderung Art. 74, 95, 96 und 97 sowie Neufassung Art. 92 und 98 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Ausarbeitung der Neuen Richtervereinigung e.V. 2010<br /> Gesetz zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz siehe GESTA C147