Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Gemeindefinanzreform) (G-SIG: 15019450)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C021, C045, D001, D003, D027 und D043 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der Art. 28 und 106 Grundgesetz: konjunkturunabhängige Finanzgrundlage der Gemeinden durch Abschaffung der Gewerbesteuer, wesentliche Erhöhung des Mehrwertsteueranteils der Gemeinden und Umwandlung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer in eine Kommunalsteuer, Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz. Das Gesamtvolumen der öffentlichen Haushalte wird nicht verändert, Bürokratiekosten werden gesenkt. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grundgesetz: Art. 28/Änderung Art. 28 GG betr. Gemeindefinanzreform * Grundgesetz: Art. 106/Änderung Art. 106 GG betr. Gemeindefinanzreform * Finanzverfassung/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Gemeindefinanzreform) * Gewerbesteuer/Abschaffung der Gewerbesteuer * Gemeindehaushalt/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Gemeindefinanzreform) * Konnexitätsprinzip/ Verankerung des Konnexitätsprinzip im Grundgesetz * Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Erhöhung des Gemeindeanteils an der Mehrwertsteuer