Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 13020716)
<b>Bezug:</b> Überlegungen in der Gemeinsamen Verfassungskommission (BT Drs 12/ 6000) Siehe auch C082 und B102 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 28 Grundgesetz: Einräumung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer aus Drittländern bei Kreistags- und Gemeindewahlen nach Maßgabe des Landesrechts. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.28/Änderung Art.28 GG betr. kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Drittländern * Ausländer/Änderung Art.28 GG betr. kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Drittländern * Kommunalwahl/ Änderung Art.28 GG betr. kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Drittländern * Drittländer/Änderung Art.28 GG betr. kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Drittländern