... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 13020195)
<b>Bezug:</b> Vorschlag der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages Ausführungsgesetz siehe B031 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 48 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes: Ausfüllung des Begriffs der "Angemessenheit" der Abgeordnetenentschädigung, Ausrichtung an den Jahresbezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht, Festsetzung der Abgeordneten- und Altersentschädigung sowie der Amtsausstattung durch Bundesgesetz; ersatzlose Streichung von Satz 2 der bisherigen Fassung betr. Recht auf freie Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Diäten für Abgeordnete/Änderung Art. 48 Abs. 3 GG betr. "Angemessenheit" der Abgeordnetenentschädigung