Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 12020631)
<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 ff) Siehe auch C162 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines Artikels 2a ins Grundgesetz: Aufnahme des Datenschutzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) und des Rechts auf Informationsfreiheit in den Grundrechtskatalog; Einfügung eines Artikels 45d: Schaffung des Amts eines Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung parlamentarischer Kontrolle, Wahl durch den Bundestag, Amtsbefugnisse. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenschutz/Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz * Informationsfreiheit/Verankerung des Rechts auf Informationsfreiheit im Grundgesetz * Grundrecht/Aufnahme des Datenschutzes und des Rechts der Informationsfreiheit in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes * Grundgesetz: Art.2a/Einfügung Art. 2a GG betr. Grundrechte auf Datenschutz und Informationsfreiheit * Grundgesetz: Art.45d/Einfügung Art. 45d GG betr. Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit * Beauftragter für den Datenschutz/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit als Hilfsorgan des Bundestages * Bundestag/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit als Hilfsorgan des Bundestages