Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Einfügung eines Artikels 106b) (G-SIG: 15019250)
<b>Bezug:</b> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem beim BR eingebrachten Länderantrag auf Drs. 653/03 D051 Siehe auch E002, E007, E008, E034 und E036 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung Art. 106b Grundgesetz: aufgabenspezifische Finanzierungsregelung (Ausgleichspflicht des Bundes) im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen Systems der Erwerbsintegration von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfängern in kommunaler Trägerschaft. Mittel- und langfristig ergeben sich gesamtstaatliche Kostenentlastungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Finanzverfassung/Einfügung Art. 106b GG betr. Ausgleichspflicht des Bundes * Grundgesetz: Art. 106b/Einfügung Art. 106b GG betr. Ausgleichspflicht des Bundes * Arbeitslosenhilfe/ Verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe * Sozialhilfe/ Verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe * Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern/Ausgleichspflicht des Bundes bei Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe