... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Bundesbeauftragter für den Datenschutz) (G-SIG: 11020305)
<strong>Bezug:</strong> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1) Siehe auch B41 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines Art. 45d in das Grundgesetz: Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den Bundestag, organisatorische Zuordnung zum Bundestag als Hilfsorgan des Parlaments, Kontrolle der Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Unterstützung des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle in dieser Hinsicht. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesbeauftragter für den Datenschutz/Stärkung der Stellung durch Änderung des Grundgesetzes * Bundestag/Organisatorische Zuordnung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum Bundestag * Datenschutz/Kontrolle der informationellen Selbstbestimmung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten