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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-8875

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) (G-SIG: 16019402)

Stage otherUpdated 4mo ago

Reform des Gerichtsvollzieherwesens zur Effektivierung der Zwangsvollstreckung, Schaffung einer eindeutigen verfassungsrechtlichen Grundlage zur Übertragung von Aufgaben der beamteten Gerichtsvollzieher auf Beliehene; Einfügung Art. 98a Grundgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens, s. C103<br /> Vgl. auch C144 (Verwendung des Art. 98a betr. Zulässigkeit einer Aufgabenübertragung im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Nebenschlagwörter:</span> Gerichtsvollzieher/Reform des Gerichtsvollzieherwesens; Übertragung von Aufgaben beamteter Gerichtsvollzieher auf Beliehene * Zwangsvollstreckung/Effektivierung der Zwangvollstreckung durch Übertragung von Aufgaben beamteter Gerichtsvollzieher auf Beliehene * Grundgesetz: Art. 98a/Übertragung von Aufgaben beamteter Gerichtsvollzieher auf Nicht-Angehörige des öffentlichen Dienstes * Privatisierung/Übertragung von Aufgaben beamteter Gerichtsvollzieher auf Nicht-Angehörige des öffentlichen Dienstes