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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-23593

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a)

Stage otherUpdated 4mo ago

Reform des Gerichtsvollzieherwesens zur Effektivierung der Zwangsvollstreckung: Schaffung einer eindeutigen verfassungsrechtlichen Grundlage zur Übertragung von Aufgaben der beamteten Gerichtsvollzieher auf Beliehene;<br /> Einfügung Art. 98a Grundgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Wiedervorlage des bereits in der 16. WP auf BR-Drs 149/07 (BT-Drs 16/5724) eingebrachten Gesetzentwurfs, der im Bundestag seinerzeit nicht beraten wurde (s. GESTA 16. WP-B042)<br /> Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens, s. C018<br /> Vgl. auch C015 und C021 (Verwendung des Art. 98a betr. Zulässigkeit einer Aufgabenübertragung im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare)