Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-315911

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)

Stage enactedUpdated 16d ago

Verfassungsrechtliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz vor dem Einfluss durch extremistische Parteien:<strong> </strong>Übertragung bewährter Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz<strong> </strong>in das Grundgesetz zur Neuordnung von Art. 93 und 94 GG, Verankerung des Status als Verfassungsorgan und die Organisation des BVerfG, Festschreibung von 2 Senaten mit jeweils 8 Richtern, hälftige Richterwahl durch Bundestag und Bundesrat je Senat, Festlegung der Amtszeit auf 12 sowie der Altersgrenze auf 68 Jahre, Wiederwahlverbot, Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers, Öffnungsklausel zugunsten eines Ersatzwahlmechanismus zur Ermöglichung der Auflösung von Wahlblockaden unter Beibehaltung des Wahlerfordernisses einer Zweidrittelmehrheit, Geschäftsordnungsautonomie, Zuständigkeitsregelungen, Verankerung der Bindungswirkung der Entscheidungen, Gesetzesvorbehalt;<br /> Neufassung Art. 93 und Art. 94 Grundgesetz bei Umsetzung Art. 94 alt als Art. 93 neu<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes, s. GESTA C121<br /> Siehe auch GESTA C095