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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-61500

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

Stage enactedUpdated 16d ago

Erweiterung der verfassungsrechtlichen Möglichkeit von Bund und Ländern zur Kooperation im Wissenschaftsbereich im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe, Ermöglichung einer langfristigen Förderung von Forschungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung unabhängig von ihrer institutionellen Anbindung an eine Hochschule oder an eine außeruniversitäre Einrichtung sowie eines umfassenderen Zusammenwirkens bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre (ausdrückliche Klarstellung);<br /> Neufassung Art. 91b Absatz 1 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 419/12 (GESTA 17. WP K011) in erweiterter Fassung