... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 48 Abs. 3)
Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine vom Bundespräsidenten zu berufene, unabhängige Sachverständigenkommission zur Ermittlung und Festsetzung der angemessenen Abgeordnetenentschädigung; Ergänzung Art. 48 Abs. 3 GG<br /> Es entstehen Kosten für die Arbeit der Kommission.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug</span>: B068; B004; B005