Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39) (G-SIG: 13020856)
<b>Inhalt:</b> Änderung Art. 39 Grundgesetz: Festlegung der Wahltermine zur Neuwahl des Deutschen Bundestages für die kommenden Wahlperioden auf einen Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Anfang November, beginnend mit der 14. Wahlperiode. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.39/Änderung Art.39 GG betr. Festlegung der Wahltermine für die künftigen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag * Bundestagswahl/Änderung Art.39 GG betr. Festlegung der Wahltermine für die künftigen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag