... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)
Herabsetzung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf das vollendete 16. Lebensjahr;<br /> Änderung Art. 38 Grundgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> GESTA B102