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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-96425

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87a) (G-SIG: 15019378)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Der Gesetzesantrag ist textidentisch mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf BT Drs. 15/2649 B028 Siehe auch B025 und B051 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der Art. 35 und 87a Grundgesetz: Einsatz der Bundeswehr im Falle terroristischer Bedrohung zum Schutz ziviler Objekte auf Anforderung eines Landes, wenn Polizeikräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht mehr ausreichen, Klarstellung, dass Amtshilfe durch die Bundeswehr nicht nur bei eingetretenen schweren Unglücksfällen oder Katastrophen zulässig ist, sondern bereits im Bedrohungsfall, Klarstellung, dass Streitkräfte zur Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See her auch dann eingesetzt werden dürfen, wenn dies zur wirksamen Bekämpfung solcher Gefahren nötig ist. Kosten entstehen bei einem eventuellen Einsatz der Streitkräfte. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundeswehr/Bundeswehreinsatz zur Gefahrenabwehr im Inneren * Terrorismusbekämpfung/Bundeswehreinsatz zur Gefahrenabwehr im Inneren * Katastrophenschutz/Bundeswehreinsatz zur Gefahrenabwehr im Inneren * Grundgesetz: Art. 35/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87a) betr. Einsatz der Bundeswehr im Inneren * Grundgesetz: Art. 87a/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87a) betr. Einsatz der Bundeswehr im Inneren * Innere Sicherheit/Bundeswehreinsatz zur Gefahrenabwehr im Inneren