Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35) (G-SIG: 14019827)
<b>Inhalt:</b> Änderung Art. 35 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz: Möglichkeit des Einsatzes von Streitkräften zum Schutz ziviler Objekte auf Anforderung eines Landes im Wege der Amtshilfe, insbesondere zur Abwehr von Angriffen aus der Luft. Durch den Einsatz von Streitkräften können Kosten entstehen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art. 35/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35) * Bundeswehr/Einsatz von Streitkräften zum Schutz ziviler Objekte (Art. 35 GG) * Objektschutz/Einsatz von Streitkräften zum Schutz ziviler Objekte (Art. 35 GG) * Luftverkehrssicherheit/Abwehr von Angriffen aus der Luft durch die Streitkräfte