... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
Sicherung des einfachgesetzlichen Diskriminierungsverbotes betr. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen vor dem einfachen Gesetzgeber durch Aufnahme des Diskriminierungsmerkmales der sexuellen Identität in das Grundgesetz;<br /> Änderung Art. 3 Grundgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Textvorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat (BT-Drs 12/6000)<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem von den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg beim Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 741/09 Gesta 16. WP-C221 sowie dem Gesetzentwürfen der Fraktion Bündnis 90/Grüne auf BT-Drs 17/88 C001 und der Fraktion Die Linke auf BT-Drs 17/472 C008