Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
Sicherung des einfachgesetzlichen Diskriminierungsverbotes betr. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen vor dem einfachen Gesetzgeber durch Aufnahme des Diskriminierungsmerkmales der sexuellen Identität in das Grundgesetz;<br /> Änderung Art. 3 Grundgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span>Textvorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat (BT-Drs 12/6000)<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf BT-Drs 17/88 C001 sowie dem Entwurf der Fraktion der SPD auf BT-Drs 17/254 C004