... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 Abs.7) (G-SIG: 10020475)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B80 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausdehnung des vereinfachten Verfahrens gem. Art. 29 Abs. 7 GG auf den Fall, daß Gebiete über eine Landesgrenze hinweg zurückgegliedert werden sollen, die nicht mehr als 30.000 Einwohner besitzen und zwischen dem 8.5.1945 und dem 23.5.1949 von der aufnehmenden Gemeinde getrennt worden sind. Dem Bund entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Länderneugliederung