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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-118710

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 und 106 GG) (G-SIG: 13020134)

Stage enactedUpdated 17d ago

<strong>Bezug:</strong> Jahressteuergesetz 1996 s. D008 und D010; der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der abgelehnten Initiative der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf BT-Drs 13/900 (s. C031); siehe auch D071<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ergänzung von Art.106 Abs. 3 Grundgesetz um einen Abs. 5a: Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlage für eine Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen als Ausgleich für die durch eine Gewerbesteuerreform entstehenden Steuerausfälle. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf BT-Drs 13/8340 (s. GESTA C141); Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes); Ausgleich von Steuerausfällen der Gemeinden aufgrund der Gewerbesteuerreform durch Beteiligung an der Umsatzsteuer nach dem 1. Januar 1998; Änderung der Art. 28 und 106 Grundgesetz.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grundgesetz: Art.28/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 und 106 GG) betr. Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer * Grundgesetz: Art.106/Änderung Art. 106 GG betr. Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer bei einer Gewerbesteuerreform * Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Änderung Art. 106 GG betr. Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer bei einer Gewerbesteuerreform * Gewerbekapitalsteuer/Ausgleich von Steuerausfällen der Gemeinden im Zusammenhang mit dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer