Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 Absatz 1 - Kommunales Ausländerwahlrecht)
Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Wahlen und Abstimmungen in Kreisen und Gemeinden für EU-Bürger nach EU-Recht sowie für Ausländer aus Drittstaaten nach Maßgabe des Landesrechts;<br /> Änderung Art. 28 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 17/1150 (GESTA 17. WP B012)