... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 Absatz 1)
Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts bei Wahlen und Abstimmungen in Kreisen und Gemeinden für EU-Bürger nach EU-Recht sowie für Ausländer aus Drittstaaten nach Maßgabe des Landesrechts;<br /> Änderung Art. 28 Grundgesetz<br /> <br /> Kreisen und Gemeinden entsteht Verwaltungsmehraufwand.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Diskussion in der Gemeinsamen Verfassungskommission (BT-Drs 16/6000)<br /> Siehe auch B012