... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 24 und 87a) (G-SIG: 12020331)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C80 und C111 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anfügung der Sätze 2 und 3 an Abs. 2 Art. 24 Grundgesetz: Keine Übertragung von Hoheitsrechten über den militärischen und nichtmilitärischen Einsatz von Streitkräften des Bundes; Neufassung Abs. 2, Streichung der Abs. 3 und 4 Art. 87a Grundgesetz: Einsatz der Streitkräfte des Bundes ausschließlich im Verteidigungsfall nach Art. 115a Abs. 1 GG. Einsparung von Mitteln im Verteidigungshaushalt. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Grundgesetz: Art.24/Änderung Art. 24 GG betr. keine Übertragung von Hoheitsrechten über den Einsatz der Bundeswehr * Grundgesetz: Art.87a/Änderung Art. 87a GG betr. Einsatz der Bundeswehr nur im Verteidigungsfall * Bundeswehr/Einsatz der Bundeswehr nur im Verteidigungsfall * Verteidigungsfall/Einsatz der Bundeswehr nur im Verteidigungsfall