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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-112030

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16) (G-SIG: 14019294)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslieferung Deutscher (BVerfGE 10, 136, 139) Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs s. XC002, Ausführungsgesetz s. C192 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 16 Grundgesetz: Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung betr. die Auslieferung Deutscher an einen internationalen Gerichtshof oder an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Abweichung vom generellen Auslieferungsverbot. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Auslieferung nur, "soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind". <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art. 16/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 16) * Auslieferung von Straftätern/Möglichkeit der Auslieferung Deutscher an einen internationalen Gerichtshof oder an einen EU- Mitgliedstaat * Internationaler Gerichtshof/Möglichkeit der Auslieferung Deutscher an einen internationalen Gerichtshof oder an einen EU-Mitgliedstaat * Europäische Union/Möglichkeit der Auslieferung Deutscher an einen internationalen Gerichtshof oder an einen EU-Mitgliedstaat