Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13) (G-SIG: 13020797)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C065, C066 und C155 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 13 Grundgesetz: Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen zum Zweck der Strafverfolgung, Bestimmung der Voraussetzungen für den Einsatz, Regelungen zum Schutz der bei einem polizeilichen Einsatz in Wohnungen tätigen Personen sowie Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle durch Berichtspflicht der Bundesregierung. Es entstehen keine unmittelbaren Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.13/Änderung Art. 13 GG betr. technische Mittel zur Wohnungsüberwachung * Lauschoperation/Verfassungsrechtliche Grundlage der Wohnraumüberwachung * Abhöranlage/ Verfassungsrechtliche Grundlage der Wohnraumüberwachung * Bericht der Bundesregierung/Berichtspflicht zum Abhören von Wohnraum gem. Art. 13 GG