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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-17958

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)

Stage enactedUpdated 17d ago

<span>Umsetzung von Teilen des &quot;Paktes für Beschäftigung und Stabilität für Deutschland&quot;: Übertragung der Ertragskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund, Kompensation durch jährlichen Festbetrag für die Länder, Schaffung der Voraussetzungen für die Fortentwicklung einer verkehrsmittelbezogenen Besteuerung, Übertragung der Verwaltungskompetenz an den Bund;<br /> Änderung Art. 106, 107 und 108 sowie Einfügung Art. 106b Grundgesetz<br /> <br /> Mehreinnahmen beim Bund und Mindereinnahmen der Länder stehen die Kompensationszahlungen vom Bund an die Länder gegenüber. Der an den Bund übertragene Verwaltungsaufwand lässt sich noch nicht verlässlich quantifizieren.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Konjunkturpolitisches Maßnahmenpaket der Bundesregierung &quot;Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung im Lande&quot; vom 14. Januar 2009<br /> Siehe auch D090, D093 und D095</span>