Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105 und 106) (G-SIG: 15019677)
<strong>Bezug:</strong> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögensteuer vom 22. Juni 1995 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ertragshoheit der Länder für die Grundsteuer, Abschaffung der seit 1995 nicht mehr erhobenen Vermögensteuer, aufkommensneutraler Tausch der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsteuer zwischen Bund und Ländern; Änderung der Art. 105 und 106 Grundgesetz. Die Entwicklung des Grundsteueraufkommens ist von der Wahrnehmung der Gestaltungsmöglichkeiten durch die Länder abhängig. Der Kompetenzentausch bei Kfz- und Versicherungsteuer führt zu einer Reduzierung von Verwaltungskosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Finanzverfassung/Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105 und 106) * Grundgesetz: Art. 105/Änderung Art. 105 GG betr. Grundsteuer * Grundgesetz: Art. 106/Änderung Art. 106 GG betr. Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer * Grundsteuer/Grundsteuer als Landessteuer * Kraftfahrzeugsteuer/Tausch von Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer zwischen Bund und Ländern * Versicherungsteuer/Tausch von Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer zwischen Bund und Ländern * Vermögensteuer/ Abschaffung der Vermögensteuer