Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)
Finanzielle Entlastung der Kommunen ab 2020 durch dauerhaft höhere Beteiligung des Bundes an den Hartz-IV-Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie einmalige gezielte Hilfe anlässlich der COVID-19-Pandemie durch eine Ausnahmeregelung zur hälftigen Beteiligung an Entlastungsmaßnahmen der Länder zum kurzfristigen pauschalen Ausgleich massiver Gewerbesteuermindereinnahmen;<br /> Änderung Art. 104a und Einfügung Art. 143h Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 "Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket" zur höheren Übernahme von Anteilen an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II durch den Bund sowie zu einem pauschalen hälftigen Bundesausgleich der Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden<br /> Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder, s. GESTA D067/D070<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 363/20 GESTA D066