Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
Verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote: Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote;<br /> Änderung Art. 3 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199)<br /> Art. 21 EU-Grundrechtecharte, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU