... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Absicherung des Wiederausstiegs aus der Atomenergie in Artikel 20a)
Absicherung des nach der Atomkatastrophe von Fukushima beschlossenen Atomausstiegs bis 2022 durch Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Gebots zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen;<br /> Änderung Art. 20a und Einfügung Art. 143e Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch C081