... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
Stärkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung: Anordnung der unmittelbaren Drittwirkung, Ergänzung auf die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen im Rahmen eines privaten Dienst- oder eines anderen Machtverhältnisses, Benachteiligungsverbot;<br /> Änderung Art. 5 Grundgesetz