Gesetz zur Änderung des Gesundheitsstrukturgesetzes (G-SIG: 14019746)
<b>Bezug:</b> Neuvorlage des am 6.6.2000 auf BR Drs 336/00 (s. M027) eingebrachten Gesetzesantrags in geänderter Fassung <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 14 Gesundheitsstrukturgesetz: Anerkennung von Kreditmitteln aus Darlehen, die für Krankenhausinvestitionen in den neuen Bundesländern eingesetzt werden, als "zusätzliche Mittel der Länder" bis zum 31.12.2000, Möglichkeit der jahresübergreifenden Abrechnung im Zeitraum 1995 bis 2004, Wegfall des Rückzahlungs- und des Zinsanspruchs des Bundes. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anpassung der Regelung an das zwischenzeitlich beschlossene Solidarpaktfortführungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Krankenhausfinanzierung/Klarstellung zur Krankenhausfinanzierung in den neuen Bundesländern betr. GSG * Neue Bundesländer/Klarstellung zur Krankenhausfinanzierung in den neuen Bundesländern betr. GSG