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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-111998

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsstrukturgesetzes (G-SIG: 14019398)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch M055 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 14 Abs. 2 Gesundheitsstrukturgesetz: Definition von Kreditmitteln aus Darlehen, die von Krankenhäusern in den neuen Ländern abgeschlossen wurden und für Krankenhausinvestitionen eingesetzt werden, als "zusätzliche Mittel der Länder", Möglichkeit der jahresübergreifenden Abrechnung im Gesamtzeitraum 1995 bis 2004. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Krankenhausfinanzierung/Klarstellung zur Krankenhausfinanzierung in den neuen Bundesländern betr. GSG * Neue Bundesländer/Klarstellung zur Krankenhausfinanzierung in den neuen Bundesländern betr. GSG