Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 14019116)
<b>Inhalt:</b> Fortgeltung der in den neuen Bundesländern vorhandenen Mietspiegel über den 30.6.1999 hinaus; Änderung § 12 Abs. 7 Gesetz zur Regelung der Miethöhe. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mietspiegel/Fortgeltung der in den neuen Bundesländern vorhandenen Mietspiegel über den 30.6.1999 hinaus * Neue Bundesländer/ Fortgeltung der in den neuen Bundesländern vorhandenen Mietspiegel über den 30.6.1999 hinaus