Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 13020910)
<b>Bezug:</b> Siehe auch L007, L012, L015 und L033 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 2 Gesetz zur Regelung der Miethöhe: Verlängerung der bis zum 1. September 1998 befristeten Kappungsgrenze von 20 v.H. für Wohnraum, der vor 1981 errichtet wurde und dessen Quadratmeterpreis über 8 DM liegt, um zwei Jahre. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnung/Verlängerung der Kappungsgrenze für Wohnraummieten im mittleren und unteren Mietensegment