Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 13020327)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C183, L007, L012 und L033 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 12 Gesetz zur Regelung der Miethöhe: Reduzierung des Mieterhöhungssatzes um 5 v.H. bei Fehlen von Zentralheizung oder Bad, Ausdehnung dieser Klarstellung auf laufende Mieterhöhungs- und Gerichtsverfahren, Widerrufsrecht der Mieter, die der Mieterhöhung zugestimmt haben und Einräumung eines Erstattungsanspruchs. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnung/Mieterhöhung bei Fehlen von Bad oder Zentralheizung