Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 13020281)
<b>Bezug:</b> Klarstellung einer Formulierung im Mietenüberleitungsgesetz (s. L012) Siehe auch C183, L015 und L033 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 12 Gesetz zur Regelung der Miethöhe: Reduzierung des Mieterhöhungsspielraums um 5 v.H. bei Fehlen von Bad oder Zentralheizung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohnung/Mieterhöhung bei Fehlen von Bad oder Zentralheizung