Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (G-SIG: 12020299)
<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Duldungspflicht bei Modernisierung (BGH VIII ZR ARZ 5/91); Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG (BVerfGE 42/263 (294); 52/1 (32) und 37/132 (140)) Siehe auch C79 und C83 <br><br><b>Inhalt:</b> Schutz der Mieter nicht preisgebundener Wohnräume vor überhöhten Mieten: zulässige Miethöhe höchstens 5 v.H. über der ortsüblichen Vergleichsmiete, Begrenzung von Mieterhöhungen im Vergleichsmietenverfahren auf höchsten 15 v.H. in drei Jahren, Beschränkung von Mieterhöhungen nach Modernisierung auf höchstens 10 v.H., Vorschriften für die ortsübliche Vergleichsmiete, Erstellung von Mietspiegeln und Staffelmietvereinbarungen, einvernehmliche Vereinbarungen über höhere Mietzinsen im Vertragsbestand nur in Schriftform und mit einem Widerrufsrecht des Mieters; Änderung der §§ 2, 3 und 10 sowie Einfügung eines § 2a Miethöhegesetz, Änderung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mieterschutz/Schutz vor Mietpreisüberhöhungen * Miete/Schutz vor Mietpreisüberhöhungen * Vergleichsmiete/Mieterhöhungen im Vergleichsmietenverfahren * Mietspiegel/Vorschriften für die Erstellung * Wirtschaftsstrafgesetz/Änderung § 5 WiStG 1954 betr. Mietüberhöhungen