Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien durch die Bundesinitiative/Bundesstiftung Frühe Hilfen: Anhebung der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 65 Millionen Euro im Jahr 2020, bedarfsgemäße Anpassung des Betrags gemäß Entwicklung der Geburtenrate und des Verbraucherindexes;<br /> Änderung § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 129/22 GESTA 20. WP I004; zurückgezogen (s. BR-Drs zu 129/22 (2))