Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (G-SIG: 11020136)
<b>Inhalt:</b> Erhöhung der Stiftungsmittel von 1987 an um jährlich mindestens 30 Mio DM auf mindestens 110 Mio DM, Änderung § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Es entstehen jährlich Kosten von 30 Mio DM.