Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
Erhöhung der Planungssicherheit für anstehende Investitionen durch Fortschreibung der Kompensationsleistungen für den Wegfall von Mischfinanzierungen für 2014 auf bisheriger Höhe unter Berücksichtigung des verfassungsgemäßen Wegfalls der aufgabenspezifischen Zweckbindung;<br /> Änderung §§ 2, 3, 5, 6 und 7 Entflechtungsgesetz