Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
<span>Ausweitung des Aufgabenbereichs des Nationalen Normenkontrollrates durch Anrufungsmöglichkeit durch die Fraktionen zur Überprüfung von Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages auf etwaige Bürokratiekosten, Ausweis von Kostenbe- und Entlastungen sowie des Nettoreduktionszieles im Bericht der Bundesregierung gem. § 7 des Gesetzes; Änderung §§ 4, 6 und 7 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates<br /> <br /> Es sind moderate finanzielle Verwaltungsaufwendungen zu erwarten.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Bericht der Bundesregierung 2007 zur Anwendung des Standardkosten-Modells</span>