Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung - Wiedereinführung der Meisterpflicht
Wiedereinführung der Meisterpflicht als Voraussetzung für den selbstständigen Betrieb eines Handwerks, damit Beseitigung der durch die Abschaffung entstandenen Fehlentwicklungen, Übergangsfrist von 24 Monaten zum nachträglichen Erwerb des Meistertitels für ab 2004 selbstständige Handwerker;<br /> Änderung und Aufhebung versch. §§ sowie Änderung Anlagen A, B und D Handwerksordnung