Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG) (G-SIG: 14019981)
<b>Bezug:</b> Siehe auch I021 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 9 und 12 Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit: Verbot der Abgabe von Tabakwaren in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (betr. Automaten, Kioske, Tabakwarengeschäfte und Supermärkte), Übergangsvorschrift für die Umrüstung von Zigarettenautomaten. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. Der Automatenwirtschaft entstehen nicht unbeträchtliche Umrüstungskosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tabakerzeugnis/Verbot der Abgabe von Tabakwaren in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren