... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
<span>Inanspruchnahme der Elternzeit bis zu vierzehn Monaten und flexible Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit für vormals ganztags Beschäftigte; kein Erfordernis einer Mindestelternzeit von zwei Monaten, Aufhebung der 30-Stunden-Regelung;<br /> Änderung §§ 1 und 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br /> <br /> Kosten für den Bundeshaushalt sind nicht bezifferbar.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> Siehe auch I017 und I004</span>