Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 (G-SIG: 09020058)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B19(S. 56) Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 12.3.81 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des Zeitpunktes 1.10.1981 für die Einführung eines neuen Personalausweises. Durch die Ausführung dieses Gesetzes werden Bund, Länder und Gemeinden nicht mit Kosten belastet.