Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (G-SIG: 00020049)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G27 <br><br><b>Inhalt:</b> Ausdehnung des personellen Geltungsbereichs des Gesetzes auf den Binnenhandel und des sachlichen Geltungsbereichs auf Teile von Arbeitseinrichtungen, insbesondere Werkzeugeinsätze, Bohrer oder Schleifscheiben. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Vorschriften werden gerätebezogen gegliedert. Die Verwendung des Sicherheitszeichen GS (geprüfte Sicherheit) wird geregelt. Die Untersagung der Ausstellung mangelhafter Erzeugnisse auf Messen wird auf Händler ausgedehnt. Eingriffsmöglichkeiten der Gewerbeaufsicht werden erweitert. Die Regelungen über medizinisch-technische Geräte (Siehe G27) werden in das Gesetz eingebracht. Die medizinisch- technischen Geräte werden in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß Par. 24 Abs. 3 Gewerbeordnung aufgenommen, die entsprechenden Prüfungsvorschriften werden durch Rechtsverordnung geregelt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Binnenhandel/Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes über technische Arbeitsmittel auf den Binnenhandel * Werkzeug/Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes über technische Arbeitsmittel auf Teile von Arbeitseinrichtungen, insbesondere Werkzeugeinsätze, Bohrer oder Schleifscheiben * Gewerbeordnung/Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung * Gerätesicherheitsgesetz