Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (G-SIG: 15019042)
<b>Bezug:</b> Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 1998 zur Besetzung der Bußgeldsenate Wiedervorlage des bereits in der 14. WP auf BR Drs. 302/99 (BT Drs. 14/3204) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde (s. GESTA 14. WP 2b-C044) Siehe auch C061 <br><br><b>Inhalt:</b> Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte mit einem Einzelrichter als Regelfall, Erweiterung der Beugehaft auf nicht bezahlte Prozesskosten sowie Einführung einer Auslagenpauschale für die Versendung von Akten auf Antrag; Änderung §§ 80a, 96, 97 und 107 Ordnungswidrigkeitengesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einzelrichter/Einzelrichter in Bußgeldsenaten als Regelfall * Erzwingungshaft/Beugehaft bei nicht bezahlten Prozesskosten * Fahrverbot/Bußgeldsenate in Fahrverbotsfällen in Einzelrichterbesetzung