Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (G-SIG: 14019160)
<strong>Bezug:</strong> Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 1998 zur Besetzung der Bußgeldsenate <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte mit einem Einzelrichter als Regelfall, Erweiterung der Beugehaft auf nicht bezahlte Prozesskosten sowie Einführung einer Auslagenpauschale für die Versendung von Akten auf Antrag; Änderung §§ 80a, 96, 97 und 107 Ordnungswidrigkeitengesetz. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einzelrichter/Einzelrichter in Bußgeldsenaten als Regelfall * Erzwingungshaft/Beugehaft bei nicht bezahlten Prozesskosten